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Das Kapital der Limited

Für deutsche Unternehmer klingt das fast wie ein Märchen: Das Haftungskapital einer Limited kann auf 1 Pfund Sterling begrenzt werden!

Was bedeutet das?

 
Zum einen gibt es das „ Share Capital „ der Limited = das Gesellschaftskapital. Es ist mit dem Stammkapital einer deutschen GmbH nur sehr bedingt zu vergleichen, da es nur die Obergrenze definiert, bis zu der die Limited ohne weiteren Gesellschaftsbeschluss Anteile ausgeben kann.

Das bedeutet, dass das Share Capital also weder Haftungskapital darstellt, noch einzuzahlen ist.

Der Begriff des „ Issued Capital“ ist da schon aussagekräftiger.

 
Unter diesem versteht man den Teil des Share Capitals, der an die Gesellschafter ausgegeben wurde, häufig eben GBP 1. Auch für das Issued Capital besteht, der Insolvenzfall ausgenommen, keine Pflicht der Einzahlung.
 
Normalerweise wird es von der Limited ihren Gesellschaftern gestundet, bilanzmäßig also als Forderung der Limited gegen ihre Gesellschafter erfasst.
 
Am meisten verbreitet ist die Limited mit einem Share Capital von GBP 100, aufgeteilt in 100 Anteile je GBP 1 .Dadurch wird eine spätere Hereinnnahme weiterer Gesellschafter auf prozentualer Basis erleichert.

Achtung ! Läßt man die Niederlassung einer Limited ins deutsche Handelsregister eintragen, so enthält der Handelsregistereintrag unter anderem das Gesellschafts- kapital, also das Share Capital – meistens aber nicht das Issued Capital. Durch das Auseinanderklaffen von Share Capital und Issued Capital kann nach deutschem Handelsregistereintrag also auch eine „kleine“ Limited sehr viel größer erscheinen. Zugegeben – besonders seriös ist dieses nicht.

 

 

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